Betriebsverfassungsgesetz

Das BetrVG lässt die Arbeitnehmer an Entscheidungen im Betrieb teilhaben, d.h. dass die einzelnen Arbeitnehmer und die betriebliche Arbeitnehmervertretung mitwirken und mitbestimmen dürfen. 

Im Rahmen der Betriebsverfassung erstrecken sich die Rechte der Gewerkschaften praktisch auf das gesamte betriebliche Geschehen und auf soziale, personelle und wirtschaftliche Angelegenheiten.

So schafft das Gesetz demokratische Verhältnisse, d. h. es regelt die innerbetriebliche Ordnung und erweitert die Möglichkeiten, das Arbeitsleben humaner zu gestalten.

Letzte Änderung: 28.02.2018 - Ansprechpartner: Webmaster